Leitlinien geben den Ärzten eine wissenschaftlich basierte Orientierung bei der Untersuchung und Behandlung ihrer Patienten.
Den höchsten Qualitätsstandard erreichen dabei die S3-Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften).
Sieht man sich auf der Internet-Seite der AWMF um, meint man, es gebe schon für jede Erkrankung eine solche Leitlinie. Dennoch erscheinen regelmäßig Neue. So wurde im Oktober 2020 erstmalig eine Leitlinie zur Diagnostik und Therapie des Anal- und Analrandkarzinoms veröffentlicht. Beauftragt mit der Erstellung dieser Leitlinie war die Deutsche Gesellschaft für Proktologie.
Die Proktologen haben dazu Vertreter der verschiedenen Fachgesellschaften, die in die Betreuung von Patienten mit Analkarzinomen eingebunden sind, zur Mitarbeit eingeladen und gleichzeitig ein vorläufiges Konzept für die Leitlinie erstellt. In diesem Konzept, das in der Auftaktveranstaltung 2018 vorgestellt wurde, kam die onkologische Rehabilitation erst gar nicht vor.
Für die Deutsche Krebsgesellschaft war Dipl.-Med. G. Faber, Chefarzt der Abteilung Onkologie der Celenus Teufelsbad Fachklinik, in die Leitlinienkommission berufen worden.
Er konnte in der Auftaktveranstaltung durchsetzen, dass der onkologischen Rehabilitation bei Analkarzinomen ein eigenständiges Kapitel gewidmet wurde, er übernahm auch den Vorsitz der Arbeitsgruppe, die dieses Kapitel erstellen sollte. Mitarbeiter in dieser Arbeitsgruppe war der ebenfalls als Chefarzt in der onkologischen Rehabilitation tätige Onkologe Dr. Schmielau, die in der Schweiz tätige niedergelassene Chirurgin Frau Dr. Lugger sowie der Vorsitzende der Deutschen ILCO, der bundesweit organisierten Selbsthilfegruppen Herr Erich Grohmann.
Im Ergebnis entstand als Kapitel 15 eine gut fundierte Handlungsanweisung zur Rehabilitation der Patienten mit Anal- und Analrandkarzinomen.
Dipl.-Med. Faber erwartet, dass im Ergebnis dieser Arbeit mehr als bisher betroffene Patienten auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Rehabilitation hingewiesen werden und somit auch ihr Recht darauf umsetzen können.
Weitere Informationen unter S3-Leitlinie Anal- und Analrandkarzinome