Patientin füllt Formular an der Rezeption aus
Ihr Weg zur Reha | Kosten

Der Kostenträger Ihrer Reha

Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:

Rentenversicherung

Sie genehmigt stationäre und ambulante Behandlungen. Der Patient muss sich an den Kosten mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Patienten abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme und Kostenträger der Reha erteilt die Rentenversicherung gerne Auskunft.

Die Zuzahlung wird nicht während der Reha fällig, sie wird von der Rentenversicherung direkt vom Patienten angefordert.

Für die An- und Abreise werden Fahrkosten, gemäß Reisekostenrichtlinien der Rentenversicherungen und auf der Grundlage der Bewilligung durch den Kostenträger, in der Reha-Einrichtung ausgezahlt. 

Krankenversicherung

Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag (max. 280,00 € im Jahr) wird im Auftrag der Krankenkassen in der Reha-Einrichtung kassiert (entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises). Bei Anschlussheilbehandlungen werden die bereits im Krankenhaus geleisteten Zuzahlungen berücksichtigt. 

Die An- und Abreise wird üblicherweise über einen kostenlosen Fahrdienst organisiert. Grundlage hierfür sind die Verträge mit den Krankenkassen. Informationen zur An- und Abreise erhalten Sie im Einladungsschreiben oder direkt von unseren Mitarbeitern.

Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten. Der Anteil der Beihilfe an den Reha-Aufwendungen richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten. Der Differenzbetrag wird von einer zusätzlichen Versicherung, meist einer privaten Krankenversicherung getragen, wenn dieses Risiko individuell vertraglich abgesichert ist. Dies ist bei jedem Versicherten sehr unterschiedlich. Lesen Sie bitte in Ihren Versicherungsverträgen nach. 

Service
Überschrift Service

Hier haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rehabilitations-Maßnahme in unserer Klinik unterstützen.

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Begleitperson

Die Gesellschaft vertrauter Personen kann je nach Krankheitsbild des Patienten den Genesungsprozess unterstützen. Deshalb begrüßen wir es, wenn Patienten eine Begleitperson mitbringen. In der Regel erhält die Begleitperson ein Bett im Zimmer des Patienten. Manchmal ist eine Begleitperson sogar medizinisch notwendig. Dann übernehmen die Kassen einen Großteil der Kosten. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen. Sie liegen meist in Höhe einer vergleichbaren Hotelübernachtung.

Auf Wunsch kann auch die Begleitperson medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden. Ein Tipp: In vielen Kliniken kann man sich nach Vorlage eines Rezeptes des Hausarztes oder eines Badearztscheines der Krankenkasse behandeln lassen.

Über weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten der Begleitperson geben die Mitarbeiterinnen unserer Patientenaufnahmebüros gern Auskunft.